WilhelmsRock Außen Live Raum

Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen
der WILHELMSROCK UG (haftungsbeschränkt)
für die Vermietung von Proberäumen

Nachstehende Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsgegenstand, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Im Folgenden "WILHELMSROCK" bzw. "Vermieter" genannt

  • Der Auftraggeber (Mieter) bzw. dessen Beauftragter (Management) ist verpflichtet, die Termine für Beginn und Beendigung der Proben einzuhalten. Ein Anspruch auf Überlassung der Probenräume bei Terminüberschreitungen besteht nicht. Bei Nichteinhaltung fest bestellter Termine behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallzeit zum halben Satz unserer Preisliste vor, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich war.

  • Ausfallzeiten, die WILHELMSROCK während der Mietdauer zu vertreten hat, werden dem Mieter nicht berechnet. WILHELMSROCK haftet jedoch nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden oder Kosten. WILHELMSROCK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des von WILHELMSROCK gestellten Personals. WILHELMSROCK übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die nicht Eigentum von WILHELMSROCK sind und gewährt dem Mieter für diese Gegenstände auch keinen Versicherungsschutz. Das gilt ausdrücklich insbesondere für Instrumente jeder Art, die WILHELMSROCK zur Aufbewahrung oder Lagerung in seinen Räumen übergeben wurden. Der Mieter haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an den Proben beteiligten Personen und Gästen entstehen. WILHELMSROCK wird vom Mieter für die Haftung aller Schäden, die Besuchern oder an den Proben beteiligten Personen in den Betriebsräumen oder auf dem Gelände zustoßen, freigestellt.


    WILHELMSROCK hat in sämtlichen Räumen das Hausrecht, auch während der Dauer der Überlassung an den Mieter.

  • Der Mieter leistet spätestens bei Probenbeginn eine á conto Zahlung, die 50% der Miete beträgt. Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort rein netto nach Rechnungserhalt fällig.

  • Schäden, die Mieter an den gemieteten Räumen und an sonstigem Eigentum von WILHELMSROCK verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.